Klasse B – PKW

MACH‘ MIT UNS DEINEN PKW-FÜHRERSCHEIN!

Du liebst Autos so wie wir? Dann komm vorbei und mache deinen PKW-Führerschein mit uns! Wir unterstützen dich von der ersten Anmeldung bis zur Prüfung und geben unser Bestes, dich optimal vorzubereiten.

dein Weg zum Führerschein:

Ideal ist es, wenn du regelmäßig am Theorieunterricht teilnimmst. So verpasst du nichts und bist mit den Pflichtthemen am schnellsten fertig. Fühlst du dich gut vorbereitet, geht es zur Theorieprüfung. Die Checkliste hierzu findest du hier.

Du entscheidest, ob du mit dem Praxisunterricht erst nach dem Theorieteil oder bereits parallel beginnen wilst. Auch die Pflichtstunden solltest du zügig durchlaufen, damit nichts in Vergessenheit gerät.

Folgende Klassen bieten wir im PKW-Bereich an:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
    Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
  • Beinhaltet Klasse: AM und L
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
  • Beinhaltet Klasse: AM und L
  • Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
  • Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit Manuellem- und Automatikgetriebe statt:
    • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Auto mit Schaltgetriebe der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung.
    • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer.
    • Vorlage einer Bescheinigung über das Absolvieren der Stunden sowie der Testfahrt.
    • Eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltauto ist nicht notwendig! Die eigentliche Fahrprüfung kann auf dem Automatikgetriebe absolviert werden.
  • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein eingetragen. Sie bedeutet nur, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde und ist keine echte Auflage oder Beschränkung.
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Wichtig – Bitte beachten!:

  • Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich!
  • Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Melde dich heute noch als neuer Schüler/in bei uns an!

Hinweis: Das Absenden des Formulars dient zur ersten Übermittlung deiner Daten. Die Anmeldung wird erst durch Unterschreiben des Ausbildungsvertrags gültig. Eine Anmeldung ist alternativ auch jederzeit in unseren Unterrichtsräumen möglich.















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    Wo finde ich diese Angaben?

    Fahren Max online